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DIE GERICHTE URTEILTEN!

Wolfgang Ladewig fühlt sich nachdenklich-

hier: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

30. März 2018 - Dresden 

 

 

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Hallo Fans, hallo Freunde!

Nach einer geplanten Untersuchung bei den plastischen Chirurgen am gestrigen Donnerstag musste ich noch in die Anmeldung der Chirurgie. Nach einer ungeplanten Untersuchung wurde ich stationär aufgenommen. Anschließend gleich noch ein Kontrastmittel trinken und ein Besuch in der CT-Abteilung. Heute erhielt ich die Untersuchungsergebnisse. Es gibt mehrere Baustellen, die scheinbar auf die Arbeit des Erstkrankenhauses, in dem ich 82 Tage in der ITS -Station lag und viele OPs sowie zahlreiche Eingriffe als Gang durch die Hölle überlebt habe. Diese mir mitgeteilten Diagnosen, Darmbeschädigung, das Essen tritt aus dem Darm aus und fließt in die erst gesäuberte untere Bauchhöhle. Mein Glück ist es, dass noch eine Drainage aus der Bauchhöhle kommt und dadurch Teile des Darminhalts abfließen kann. Eine weitere OP wird anberaumt.

Euch allen wünsche ich einen schönen Abend und wunderschöne Ostern.

 

Liebe Freunde, Fans und ebenfalls Betroffene sowie alle Interssierte!

 

 

Ich hatte niemals ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich der Uni-Klinik Dresden, den operierenden Professoren, Ärzten, Schwestern, Pflegern und nicht zuletzt den Hostessen mein Leben verdanke. Ja, an diesem Vorabend der Nachuntersuchung erschütterte uns ein Schreck, der durch unsere Mark und Knochen jagte. Erneut retteten mir die goldenen Hände des OP-Teams mein Leben.

 

Wie ich mehrmals berichtete, hatte ich die Erstklinik im Nachhinein, aufgrund der Zuwiderhandlung und Nichtrealisierung meines mehrfach zum Ausdruck gebrachten Verlangens, eine offene OP vorzunehmen, verklagt. Die OP, durch die minimal intensiven Methode ausgeführt, dauerte elf Stunden. Weitere Probleme traten in den Mittelpunkt meines Kampfes um das Überleben.

 

Mein vielfacher Kampf um mein Überleben und der heutige Kampf vor Gericht um das Recht! Ich nahm an, da ich mein Recht und das Recht auf die Selbstbestimmung über meinen Körper verteidigen muss, dass  RECHT gesprochen wird. Ein begründetes und gesprochenes "NEIN" zu einer von den Ärzten geplanten OP-Methode, muss als ein "NEIN" geachtet werden. Überheblichkeit und Arroganz sowie die Missachtung des gesprochenen "NEIN" führten für mich direkt in die 82-tägige "Hölle" u.a. mit 23 OPs, 9 lebensbedrohlichen Blutungen, der Gabe von 60 Erythrozyten-Konzentrate, davon 12 Bluttransfusionen innerhalb von 2 Tagen, mit über 50 Diagnosen und einer aufeinanderfolgend, dreimaligen Nahtoderfahrung. Könnt ihr euch vorstellen, was mein Engel in dieser Zeit durchleben musste? Sie kämpfte an meiner Seite und war über 50 Tage an meiner Seite, in meinem Zimmer auf der ITS. Dreimal rettete sie in dieser Zeit mein Leben, weil sie mit mir allein gelassen wurde. Damit war meine Phase im Kampf um mein Leben noch lange nicht beendet! Nach der Entlassung in die Reha wurde ich aus dieser kurz vor der geplanten Entlassung mit Blaulicht in die Uni-Klinik Dresden überführt. Tatsache ist, dass ich aufgrund eines groben Ärztefehlers wenige Tage später an einer erneut schweren Sepsis verstorben wäre. Die Ärzte und Schwestern kämpften tagtäglich um mein Leben. Nochmals musste ich nach weiteren 7, sehr komplizierten OPs, um mein Leben bangen. Ich bin bereit zu kämpfen, nur diesmal nur vor dem Oberlandes-Gericht für mein Recht und dass dieses Recht bleiben muss.

 

Dabei bleibt meinerseits Folgendes unberücksichtigt, was ich meinem Rechtsanwalt schriftlich mitteilte:

Zu 1

Ich habe vor dem LG glaubhaft erklärt, welche Gründe für mein Verlangen vorlagen, eine offene Operation einer laparoskopischen Operation vorzuziehen.

Zu 2

Prof. St. hat eindeutig vor dem LG einen Meineid begangen.

Hiermit unterstreiche ich, wie meine Frau, die Aussagen zum Ablauf der Gespräche mit Prof. St. dem LG vortrug.

 

Auch dass der Zeuge Dr. K., der mich angeblich aufgeklärt haben soll, mir jedoch völlig unbekannt war und ist, vor Gericht aussagte, "Das kann sein, dass mich der Kläger (W. Ladewig) nicht erkannt hat, wir kennen uns nicht persönlich" ist für mich, wie bei Gericht angesprochen, sehr fraglich.

 

Ich unterstreiche nochmals meine mehrfach ausgesprochene Forderung gegenüber dem Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Prof. Dr. med. St., meinen Bauch während der OP insgesamt zu öffnen, da ich zu dieser Zeit an einer sichtlich erkennbar geschwollenen Leber und Milz litt. Meine nicht nur einmal ausgesprochene Forderung, die meine anwesende Ehefrau unterstützte, wurde von Prof. Dr. St. mit den Worten abgetan, „wir haben große Erfahrungen auf dem Gebiet der minimalinvasiven Operation und ansonsten sehen wir gleich mal nach, was sie sonst noch für Beschwerden haben“. 

 

Die allgemeine Behauptung der gegnerischen Seite, ich hätte der vorgeschlagenen Vorgehensweise, primär laparoskopisch zu operieren eingewilligt, entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nachdrücklich, wie vor dem LG vorgetragen, niemals einer laparoskopischen Operation zugestimmt. Ich wurde für keine der möglichen Operationsarten aufgeklärt bzw. belehrt.

 

Vor dem LG hat der Zeuge Dr. K eingeräumt, dass sein Chef des Öfteren einfach Belehrungsbögen aus dem Büro entnimmt und Patienten persönlich aufsucht. Das LG musste, nachdem die Richterin mir den vorliegenden Belehrungsbogen vorgelegt hatte, einräumen, dass dieser gefälscht wurde.

Das Datum 16.08.2017 wurde nachweislich mit dem Datum, 23.08.2017 überschrieben, was eine Urkundenfälschung darstellt, da nach wie vor behauptet wird, dass ich den Belehrungsbogen ausgefüllt und unterschrieben haben soll. Wie kann eine andere Person einfach den von mir unterschriebenen Belehrungsbogen umdatieren? (Bildnachweis vorhanden)

 

Die Schrift auf dem Belehrungsbogen war nicht meine Schrift. Persönlich auszufüllende Angaben zur Person fehlten und wurden nicht ausgefüllt. (Bildnachweis vorhanden). Warum sollte ich diese nicht ausfüllen? Weil der gesamte Belehrungsbogen, so wie der angeblichen Screenshots, der Zeuge Prof. St. gar nicht für die OP am 17.08.2017 (vor der Verlegung) eingeteilt war, sondern Dr. D. K., die nicht den Tatsachen entsprechen. Auch einen Screenshot kann ich im Nachhinein abändern. Warum wurde dieser nicht bereits zu Beginn der Verhandlung oder zur Beweisaufnahme vor dem LG vorgewiesen?

 

Bereits mehrmals habe ich darauf verwiesen, dass verschiedene Vorfälle, während meines Aufenthalts in der Intensivstation, in den Behandlungs- und Pflegedokumenten nicht protokolliert wurden, obwohl diese dem Prof. St. durch meine Frau persönlich zur Kenntnis gegeben wurden.

Das Landgericht Dessau schlug nach mehreren Verhandlungstagen und nach der Anhörung von Zeugen vor, eine gütliche Einigung und die Zahlung eines Schmerzensgeldes und Entschädigung von 60.000 € vor. Ich bestätigte diesen unterbreiteten Vorschlag des Landgerichts, nur um dieses schwerwiegende Kapitel auf meine Gesundheit, abzuschließen. Der Beklagte dagegen lehnte diesen ab und stellte gleichzeitig den Antrag, meine Klage abzuweisen!

 

Noch immer haben wir mit der Tatsache zu kämpfen, dass das Landgericht am letzten Verhandlungstag den zuerst angesetzten OP-Termin, 17.08.2017, die Gespräche am 16.08.2017, sowie die Begründung für dessen Absetzung vollkommen aus der Sicht verloren hatte. Das Datum, 16.08.2017, war völlig gestrichen und die gegnerische Seite konnte sich, mit Duldung der Richterinnen des LG, zur Vorbereitung des zu zweit angesetzten OP-Termins, 24.08.2017, austoben. Für uns sehr befremdlich.

 

Im Gerichtssaal!

Leider ist es, aber auch insgesamt im Leben so, die Wahrheit tatsächlich versteht selten einer, obwohl er herausforderte sie zu sagen, sie nur nicht hören will.

Wolfgang W.  Ladewig  

 

Ja, jetzt endgültig!

Das Oberlandesgericht hat alles abgelehnt, aber ich hatte bereits bei der letzten Verhandlung im Landesgericht ein seltsames, inneres Gefühl. Hier spielte sich der Rechtsanwalt des Krankenhauses, aus Leipzig, überheblich und bereits als Sieger auf und kungelte mit der Vorsitzenden. Zuvor sah alles ganz anders aus.

 

Mittlerweile bin ich davon überzeugt, was ich bereits zum Ausdruck brachte, seit dem Sommer 24 scheinbar beobachtet werden. Ein Anlass dafür könnten meine vielen, von meiner Seite aus ehrlichen Gesprächen mit Radwanderern & anderen Personen oder meine Beiträge und Kommentare im Netz, gewesen sein. Ist mir jetzt auch egal, ich habe für Transporte zum Verhandlungsort und an Anwaltskosten genug bezahlt, neben der Versicherung. Wenn ich mir die 14 Seiten der Begründung durchlese, dann geht mir das Messer in der Tasche auf. Eine Farce und was für Falschdarstellungen und Lügen!

 

Zum Abschluss des HINWEISBESCHLUSS NACH § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO steht geschrieben:

„Die Sache wirft keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung auf und weder die Fortbildung des Rechts noch die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung verlangen nach einer Entscheidung des Revisionsgerichts. Eine erneute mündliche Verhandlung hält der Senat nicht für geboten, da er die Sache im Ergebnis nicht anders als das Landgericht sieht und ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn durch eine mündliche Erörterung nicht zu erwarten ist.“

 

Meinem Rechtsanwalt schrieb ich nur wenige Zeilen, denn eine aufgebaute Begründung, auf Lügen, Halbwahrheiten, Weglassen oder Abändern von Abläufen und Tatsachen, der Gesamtbewertung: „Das Geschehen sei auf einen schicksalhaften Verlauf zurückzuführen!“, kann ich nur mit einem Zweifel an der Rechtsprechung begegnen.

 

 

Eine Frage beschäftigt mich bis zum heutigen Tag. Weshalb unterbreitet das Landgericht dem Kläger und Beklagten einen Vorschlag zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 60.000 € zur gütlichen Einigung?

WARUM?

 

In der Hoffnung, dass ich euch zum Abschluss einen kleinen Einblick in meine & meines Engels „82-tägige Hölle“ gegeben habe, verbleibe ich mit den besten Wünschen für euch. Ich hoffe, dass keiner von euch jemals den Spruch eines Arztes während der Visite vernehmen muss: " Die Finale Endlösung bis Weihnachten einzuleiten und  du selbst, mit wahnsinnigen Schmerzen, nach vielen Operationen um dein Leben kämpfst. 

„Der FINALEN ENDLÖSUNG ausgeliefert“ – Ich, mein Körper und die Götter in Weiß!

Ich klage an!  - Mein Plädoyer vor Gericht:

https://youtu.be/fo0vbdp2V08

 

Schaut euch bitte mein Video an und ich würde mich über eure Kommentare sehr freuen.

Euer Wolfgang

 

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